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Jetzt die Biberacher Kulturkarte kaufen

20% Rabatt auf Eintrittspreise vielfältiges Veranstaltungsangebot

Das Kulturamt hat ein spannendes Kulturpaket geschnürt! Mit der Biberach KulturKarte kann jeder aus dem breiten Veranstaltungsangebot des Kulturamts jene Veranstaltungen herauspicken, die ihn interessieren und spart dabei. Besitzer der KulturKarte erhalten 20 % Rabatt auf den Eintrittspreis bereits ab der ersten gebuchten Karte. Zudem gibt es 50 % Rabatt bei der Teilnahme an öffentlichen Stadtführungen.

Und das alles für einmalige 20 € pro Person!

 

Die KulturKarte gilt bis 31. Juli 2024, sie ist personalisiert und nicht übertragbar und verlängert sich nicht automatisch. Erhältlich ist die KulturKarte ab 25. Mai 2023 beim Kartenservice im Rathaus. Es ist aber auch möglich, sie per E-Mail an kartenservice@biberach-riss.de anzufordern. Senden Sie uns hierzu bitte Ihre Kontaktdaten per E-Mail. Vielen Dank.

Bedingungen KulturKarte und Ticketkauf

Die KulturKarte gilt bis 31. Juli 2024.

Sie ist ein beiderseitig verbindliches Abkommen zwischen dem Käufer und dem Veranstalter. Eine Rücknahme oder ein Umtausch gekaufter Karten ist grundsätzlich nicht möglich.

Den Rabatt in Höhe von 20 % erhält der Inhaber der KulturKarte für eine Eintrittskarte je Veranstaltung. Die KulturKarte ist nicht übertragbar. Die KulturKarte verlängert sich nicht automatisch.

Die neue Bestellung zu Beginn der neuen Spielzeit kann entweder persönlich oder schriftlich beim Kartenservice sowie online erfolgen. Mit dem Versand oder der Abholung der Bestellung erhält der Käufer eine Rechnung. Die Begleichung kann bei Abholung wahlweise per EC-Karte oder Barzahlung beim Kartenservice erfolgen. Bei Versand erfolgt die Zahlung per Überweisung.

Ärgern Sie sich, dass die besten Plätze bereits belegt sind? Als Inhaber*in der KulturKarte haben Sie die Möglichkeit, Eintrittskarten zu ordern, bevor der freie Verkauf startet. Ein weiterer Vorteil.

  • Das KulturKarte ist ein beiderseitig verbindliches Abkommen zwischen dem Käufer und dem Veranstalter. Eine Rücknahme oder ein Umtausch gekaufter Karten ist grundsätzlich nicht möglich.
  • Die KulturKarte ist nicht übertragbar.
  • Die KulturKarte verlängert sich nicht automatisch.
  • Die Neueinschreibung zu Beginn der neuen Spielzeit kann entweder persönlich, schriftlich beim Kartenservice, oder online erfolgen.
  • Mit dem Versand oder der Abholung des Abonnements erhält der Abonnent eine Rechnung. Die Begleichung kann wahlweise per Überweisung oder per Barzahlung beim Kartenservice der Stadthalle erfolgen.
  • Fällt eine Veranstaltung auf Grund höherer Gewalt aus, wird sich der Veranstalter um einen angemessenen Ersatz zu einem anderen Termin bemühen.
  • Änderungen bei den Veranstaltungen (z.B. Termin, Programm, Spielstätte, Solisten oder Schauspieler) sind nicht vorgesehen, können aber aus Umständen, für die das Kulturamt rechtlich keine Verantwortung trägt, nicht ausgeschlossen werden. In diesen Fällen entsteht kein Anspruch auf Rückvergütung. Eine Benachrichtigung erfolgt nach Möglichkeit direkt oder über die örtliche Presse.
  • Bei einem Vorstellungsabbruch wird dem Besucher der Eintrittspreis nur in der Höhe erstattet, die der Länge des ausgefallenen Teils der Vorstellung entspricht.
  • Ersatz für vom Käufer versäumte Aufführungen kann nicht gewährt werden.
  • Der Veranstalter weist gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes darauf hin, dass er die personenbezogenen Daten seiner Käufer im Rahmen der Geschäftsbedingungen speichert und verarbeitet.
  • Änderungen der Geschäftsbedingungen werden mit der Ankündigung des neuen Spielplans im Programmheft veröffentlicht. Das Programmheft liegt beim Kartenservice im Rathaus, in der Stadthalle Biberach und im Kulturamt aus. Es wird zusätzlich dn Inhabern der KulturKarte ausgehändigt bzw. zugeschickt.
  • Mit dem Kauf der KulturKarte werden diese Bedingungen anerkannt.